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Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) in der Schweiz

Stand: Februar 2025

Am 9. Juni 2024 wurde das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG) vom Schweizer Stimmvolk angenommen. Ab dem 1. Januar 2026 erlaubt dieses Gesetz die Gründung sogenannter lokaler Elektrizitätsgemeinschaften (LEGs). Damit entsteht eine neue Möglichkeit für Produzenten und Konsumenten von Strom, lokal erzeugte Energie gemeinschaftlich zu nutzen – effizient, nachhaltig und kostensparend.

Auf dieser Seite finden Sie eine kompakte Übersicht, was eine LEG ist, wie sie funktioniert, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche Chancen sie für Ihre Stromversorgung bietet.

Was ist eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?

Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Stromverbrauchern, Produzenten erneuerbarer Energie (z. B. PV-Anlagen) und Speicherbetreibern innerhalb eines lokalen Netzgebiets. Ziel ist es, selbst erzeugten Strom gemeinschaftlich zu nutzen, ihn lokal zu verteilen und damit Netzlasten zu reduzieren sowie Stromkosten zu senken.

Durch die gemeinsame Nutzung von PV-Strom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde entstehen neue Möglichkeiten für Haushalte, Unternehmen oder auch E-Mobilitätsnutzer – unabhängig davon, ob sie selbst eine Solaranlage besitzen.

Wann tritt das neue Modell in Kraft?

Das LEG-Modell gilt ab dem 1. Januar 2026. Die dazugehörige Verordnung wurde am 19. Februar 2025 vom Bundesrat veröffentlicht. Unternehmen, Gemeinden und Privatpersonen können sich nun auf verbindlicher gesetzlicher Grundlage vorbereiten.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für die LEG bildet das Stromversorgungsgesetz (StromVG) in der Fassung von 2024 sowie die Stromversorgungsverordnung (StromVV). Sie definieren die Rechte, Pflichten und Rahmenbedingungen von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften verbindlich.

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer LEG

  • Geografische Nähe: Alle Mitglieder müssen im selben Netzgebiet, auf derselben Netzebene (Niederspannung oder Mittelspannung bis 36 kV) und innerhalb derselben Gemeinde angesiedelt sein.
  • Intelligente Messsysteme: Jeder Teilnehmer benötigt einen Smart Meter zur Erfassung von Verbrauch und Produktion.
  • Mindestleistung: Die eingebrachten Erzeugungsanlagen müssen gemeinsam mindestens 5 % der Gesamtanschlussleistung der LEG abdecken (nur nicht selbst genutzte Strommengen zählen).
  • Teilnahmebeschränkung: Jede Einheit darf nur Teil einer LEG sein (keine Mehrfachmitgliedschaften).
  • ZEV-Kompatibilität: Bestehende Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) können sich an einer LEG beteiligen.

Organisation und Funktionsweise

Die Mitglieder einer LEG bestimmen gemeinsam:

  • wie der erzeugte Strom intern verteilt wird,
  • zu welchen Konditionen der interne Strompreis festgelegt wird,
  • wer als Ansprechpartner gegenüber dem Netzbetreiber auftritt.

Der lokal erzeugte Strom wird vorrangig innerhalb der Gemeinschaft verbraucht. Reicht dieser nicht aus, wird der Reststrom individuell durch die Teilnehmer bei ihrem jeweiligen Lieferanten oder dem Grundversorger bezogen. Marktberechtigte Teilnehmer dürfen auch Drittanbieter wählen.

Nutzung des öffentlichen Netzes & Netzentgeltreduktion

Eine Besonderheit der LEG ist die erlaubte Nutzung des Verteilnetzes zur Stromweiterleitung zwischen den Mitgliedern. Für diese interne Stromweiterleitung gelten reduzierte Netznutzungskosten:

  • 40 % Reduktion, wenn der Strom über eine Netzebene übertragen wird (z. B. nur innerhalb der Niederspannung).
  • 20 % Reduktion, wenn eine weitere Netzebene genutzt werden muss (z. B. Niederspannung → Mittelspannung).

⚠️ Hinweis: Die Stromreserve, Abgaben und Steuern sind weiterhin von allen Teilnehmern zu tragen – unabhängig von der Stromverteilung innerhalb der LEG.

Vorteile einer LEG

  • Kosteneinsparung: Günstiger Strom durch Eigenverbrauch und reduzierte Netzgebühren.
  • Höhere Energieeffizienz: Strom wird direkt vor Ort genutzt, Netzverluste sinken.
  • Mehr Unabhängigkeit: Weniger Abhängigkeit von zentralen Stromlieferanten.
  • Nachhaltigkeit: Förderung von erneuerbarer Energie und lokaler Wertschöpfung.
  • Flexibilität: Eigenverbrauchsgemeinschaften können LEG-Mitglieder werden.

Blick ins Ausland: Ähnliche Modelle

Internationale Beispiele zeigen, wie erfolgreich solche Modelle funktionieren:

  • Österreich: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) ermöglichen gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem Strom.
  • EU-Raum: Die EU fördert Energiegemeinschaften im Rahmen der Clean Energy for All Europeans-Initiative.

Diese Konzepte zeigen, wie auch kleinere Gemeinden wie Sisikon von gemeinschaftlicher Energie profitieren können.